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Rechts- und Steuerberatung

​Vorausschauend gestalten – steuerliche Risiken vermeiden

 

Die Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung. Neben der zutreffenden Bewertung spielen insbesondere schenkungs-, erbschaft- und ertragsteuerliche Auswirkungen eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der gewählten Gestaltung.


Wir beraten Sie umfassend bei der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen und begleiten Immobilienübertragungen aus rein steuerlicher Perspektive mit dem Ziel, frühzeitig Klarheit über die finanziellen Auswirkungen zu schaffen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir belastbare und rechtssichere Gestaltungskonzepte.

  • Steuerliche Bewertung als Fundament der Gestaltung
    Eine fundierte steuerliche Bewertung ist Ausgangspunkt jeder strategischen Vermögensübertragung. Wir analysieren die maßgeblichen Bewertungsparameter und ermitteln die schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen sorgfältig und transparent.
    So schaffen wir eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die weitere Strukturierung der Übertragung.

  • Steuerliche Optimierung von Immobilienübertragungen
    Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der gezielten steuerlichen Optimierung von Immobilienübertragungen. Dabei prüfen wir systematisch alle relevanten gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und entwickeln individuelle Lösungen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch steuerlich tragfähig sind.
    Über vertiefte Fachkenntnisse verfügen wir insbesondere im Bereich steuerbefreiender gesetzlicher Regelungen – etwa im Zusammenhang mit dem Familienheim. Entsprechende Befreiungstatbestände werden im Rahmen unserer Beratung umfassend geprüft und, soweit möglich, in die steuerliche Planung integriert.

  • Berücksichtigung ertragsteuerlicher Konsequenzen
    Neben schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Fragestellungen behalten wir stets auch die ertragsteuerlichen Auswirkungen im Blick. Immobilienübertragungen können einkommensteuerliche Folgen auslösen, die in der Gesamtbetrachtung maßgeblich sind.
    Dies gilt insbesondere für Gestaltungen im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich, etwa im Rahmen der sogenannten Güterstandsschaukel. Wir analysieren die steuerlichen Konsequenzen ganzheitlich und entwickeln eine abgestimmte Lösung unter Berücksichtigung Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation.

  • Steuerstrafrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Immobilienvermögen
    Darüber hinaus beraten wir auch in steuerstrafrechtlich relevanten Sachverhalten im Zusammenhang mit Immobilienvermögen.
    Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf:

    • der Prüfung steuerstrafrechtlicher Risiken,

    • der Beratung zur Möglichkeit und Zulässigkeit einer Selbstanzeige,

    • der Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen sowie

    • der begleitenden steuerlichen Kommunikation mit den Finanzbehörden.
       

In sensiblen Situationen handeln wir mit höchster Diskretion, strategischer Klarheit und fachlicher Präzision.

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